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König Sigmund bestätigt dem Grafen Johann von Helfenstein die dessen Verfahren von Karl IV. um 600 Mark Silber verschriebene Pfandschaft über die Vogtei des Zisterzienserklosters Königsbronn.
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König Sigmund bestätigt dem Grafen Johann von Helfenstein die dessen Verfahren von Karl IV. um 600 Mark Silber verschriebene Pfandschaft über die Vogtei des Zisterzienserklosters Königsbronn.