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Kaiser Rudolf II. beurkundet, dass sein Kammergericht in der Streitsache zwischen Hans und Philipp von Neippergs Erben und der Gemeinde Schwaigern die Appellation der ersteren Partei verworfen hat.
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Kaiser Rudolf II. beurkundet, dass sein Kammergericht in der Streitsache zwischen Hans und Philipp von Neippergs Erben und der Gemeinde Schwaigern die Appellation der ersteren Partei verworfen hat.