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Ulrich Sulmeister, Bürger zu Hall, bekundet unter Eid, daß er zugegen war, als Kraft von Rinderbach, Bürger zu Hall, von Katharina von Stetten Sanzenbach gekauft hat. Auf die Frage, wie man den Kauf fertigen wolle, da die Ehe durch den Tod ihres Mannes beendet, aus ihr aber Kinder vorhanden seien (die weil die hant gebrochen und kinder da weren), ist dem Käufer geantwortet worden: nach dem Recht der Stadt Hall. [Zusatz:] Konrad von Stetten d.Ä. und Konrad von Rinderbach d.Ä. bekunden ebenso.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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