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Ludwig Rein aus Genkingen, zu Zwiefalten gef., weil er Wildfrevel begangen und Wildbret angenommen hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, einen Abtrag von 2 fl und 1 "Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst und Wildbann sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein.Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch dieser Verschreibung ihre Güter von der Obrigkeit solange angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind. - Bürgen: 1) Jörg Rein, sein Vater aus Undingen 2) Hans Rein, sein Onkel aus Genkingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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