Peter, Sohn des verstorbenen Konrad Westner zu Westen, verzichtet zugunsten seines Halbbruders Hans auf seine aus dem elterlichen Erbe herrührenden Rechte und Ansprüche an der Herrengnade auf dem Hof zu Westen und quittiert den Erhalt der Abstandszahlung;. S: Wilhelm Rohrer, Richter zu St. Veit

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...