Die Brüder Stefan und Frederik van Harn Knappen vergleichen sich mit der Äbtissin von Herford unter Vermittlung der bereits in der vorigen Urkunde genannten Geistlichen Ritter und Knappen wegen eines von ihnen in der Fehde gefangenen Höfeners zu Brokelhusen; Die Brüder verzichten auf alle Ansprüche, die ihnen aus dem Kammeramt etwa zustehen könnten und geben dieses selbst auf, wofür sie die Pacht aus dem Hofe zu Heddynchusen angewiesen erhalten. Anwesend: Goswyn van Quernham, Lubbert van Arnholte, Albert van der Molen, Reyneke und Herm. van Arnholte Knappen. Bürgermeister und Bürger der Altstadt. Johann van Arnholte ist Lehensrichter.