Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger, Gold- und Silberarbeiter und Vorgesetzte der Schmiedezunft Johann Matthäus Wollaib als Bräutigam und die Ulmer Bürgerin Juliana Wollaib als Braut. Begleitet werden sie von dem Kanzleiadjunkten und Aktuar beim Kriegsamt David Löw und dem Goldarbeiter Johann Konrad Kern als Pfleger des Sohnes des Bräutigams Georg Friedrich aus seiner vorigen zweiten Ehe mit der verstorbenen Maria Elisabeth geborene Laib sowie dem früheren Schreiber beim Hospitalamt Heinrich Clauß und dem Zeugmacher Johann Michael Gerthofer als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 18. Juni 1781 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 795] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da der Sohn des Bräutigams noch minderjährig ist und daher unter der Pflegschaft des Rats steht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für den Sohn des Bräutigams aus zweiter Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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