Veit Schuhmacher, B. zu Horrheim, und Hans Feringer von Hohenurach, wegen Ungehorsams und Annahme von Kriegsdiensten gegen den Kaiser zu Vaihingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch in Anbetracht ihrer Jugend, nach Bezahlung ihrer Atzung und in Erwartung künftigen Wohlverhaltens wieder freigel., geloben eidesstattlich, Leib und Gut dem Fürstentum nicht zu entfremden und der Strafe für ihre Verfehlungen gewärtig zu sein.