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Hans Lienhard, Bürger und Pulvermacher zu Schwäbisch Hall, der vor kurzem Stättmeister und Rat die städtische Pulvermühle samt "Kohlstein" und "Darrheuslin" (Trockenhaus) auf der Bleiche abgekauft hat, verschreibt denselben aus seinem Betrieb einen Schilling jährlicher und ewiger Gülte Vorgelds, verspricht für künftige Besitzwechsel ordentliche Aufgabe und Neupachtung bei Laudemien von jeweils einer Maß Wein, gelobt vollständige und pünktliche Gültzahlung jährlich auf Martini und räumt der Stadt für den Fall von Versäumnissen auch namens seiner Erben Pfändungsrechte gegen die Mühle bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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