Wenemar Caspar Wilhelm von Melschede zu Marten macht bekannt, daß ihn Abt Ferdinand nach dem Tod seines Vaters Johann mit dem Haus Marten, einst Sterckenhaus genannt dem Jungferngut zu Marten, dem Hörstersgut zu Annen und dem Gut Schemmen oder Schemminghof belehnt hat. Da die beiden letztgenannten Güter vom Haus Marten abgekommen sind und Wenemar nicht sagen kann, wo sie liegen, setzt er bis zur Restituierung seine zum Haus Marten gehörenden Allode als abteiliche Lehen ein. Er hat huldigen lassen durch den Notar Johann Kielman.-Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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