Dietrich von Plettenberg, Domkellner zu Münster, erlaubt dem Eigenhörigen Bernd, Zeller des Erbes Albachten im Kirchspiel Greven, und Ehefrau Christine, zur Abtragung ihrer Schulden und Neubau ihres abgebrannten Hauses einen Grund vor Albachtens Gehöft nahe an der Straße und Beckermanns Pforte zu und ein Stück Land bei Albachtens Garten bei Anthon Hoyen oder Wessels Garten, von des Holschers Grund bis an den Esch schießend, dem Hermann zur Schraendt genannt Hermann Mulners und dessen künftiger Ehefrau für eine Hausstätte zu verkaufen. Siegelankündigung des Domkellners und Domkapitels.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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