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Gf. Ulrich (V.) leiht Hans Bältz, Waldvogt zu Waldenbuch, den Wassergraben, der um dieses Städtlein geht, zu Erblehen. Bei einem Verkauf wird das Leihens- und Lösungsrecht vorbehalten.
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Gf. Ulrich (V.) leiht Hans Bältz, Waldvogt zu Waldenbuch, den Wassergraben, der um dieses Städtlein geht, zu Erblehen. Bei einem Verkauf wird das Leihens- und Lösungsrecht vorbehalten.