Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Pfalzgraf Friedrich I. beurkundet für sich und auch für seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Frank von Kronberg, Sohn des ...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 4 1441-1470
1454 März 17, Mainz
Ausfertigung, Pergament (20,2-21 x 43,2-43,7 cm), ursprünglich anhängendes Siegel verloren
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Maguntie dominica Reminiscere anno a natiuitate domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Pfalzgraf Friedrich I. beurkundet für sich und auch für seinen Erben Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, die Belehnung von Frank von Kronberg, Sohn des verstorbenen Ritters Walter von Kronberg, mit Mann- und Burglehen zu Lindenfels, Sassenheim, Eschborn und Kaub, ausgenommen die kurpfälzischen Burgmänner und Rechte. Auf das Lindenfelser Burglehen fallen 30 Gulden an, die mit 300 Gulden ablösbar sind. Diese wurden durch den Kurfürsten mit 20 Gulden, die für 200 Gulden abgelöst werden können, gebesssert. Zudem erhält er seine Eigengüter im Dorf Sossenheim (Sassenheim), auf die die pfälzischen Vorfahren 700 Pfund Heller bewiesen haben, ausgenommen der Hof, ein Drittel an der Mühle und andere Zinsen und Gülten, die er vor dieser Vereinbarung von Johann Sooneck von Waldeck gekauft hatte sowie 100 Pfund auf der halben Hube zu Eschborn (Eschbronn). Zusätzlich haben die pfälzischen Vorfahren das Kauber (Cube) Burglehen mit 200 Pfund von einer eigenen Hube zu Eschborn (Aschbronne) bewiesen, sodass Frank von Kronberg und sein ältester Erbe dort Burgmann sein sollen, wobei beim Fehlen von männlichen Erben auch die älteste Tochter nachfolgen könne.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Eschborn (Eschbronn/ Aschbronne) (Main-Taunus-Kreis, Hessen) (2) Kaub (Cube) (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) (3) Lindenfels (Lkr. Bergstraße Hessen) (4) Mainz (Maguntie) (Rheinland-Pfalz) (5) Sossenheim (Sassenheim) (Stadt Frankfurt a. M., Hessen) Personen: (1) Friedrich I. der Siegreiche, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern (2) Philipp der Aufrichtige, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern (3) Kronberg, Frank von (Sohn von Walter von Kronberg) (4) † Kronberg, Walter von, Ritter (Vater des Frank von Kronberg) (5) Philipp der Aufrichtige, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog (6) Waldeck, Johann Sooneck von
Bezug zu: HStAD, A 1 Nr. 145/3; HStAD, B 9 Nr. 717 und HStAD, B 9 Nr. 799
#Kurpfalzurkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.