Hans Hecht, gewesener Wirt zu Haidenheim [Heidenheim], wegen Schmähworten und Drohungen gegen Bm., Kastner und das ganze Gericht zu Heidenheim sowie Gotteslästerungen und sonstiger frevelhafter Handlungen zu Göppingen gef., rechtlich beklagt und dazu verurteilt, dem Herzog Christoph von Württemberg über die erlittene Gefangenschaft hinaus noch 10 fl Strafe zu geben, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, für seine Gotteslästerungen zwei fl in den Armenkasten zu legen, Atzung, Turmgeld und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, nicht wieder auf die vergangenen Beleidigungen zurückzukommen und schwört U.