Votum, dass dem Könige von Ungarn und Böhmen vor seinem 18. Jahre nicht zu gestatten, in conclavo electorali zu erscheinen und die Wahlstimme abzugeben. Kopie verschiedener Briefe K. Karls V. an den Kurfürsten von Köln, seine Wahl, Krönung und Überkunft nach Deutschland betreffend, 1519. Instruktion K. Karl V. und Ferdinand I. zur Werbung bei Kurmainz und Kurköln, dass wenn Ferdinand zum Kaisertum gelange, Karls Sohn Philipp zum römischen König gewählt werde; und um den Verdacht zu beseitigen, als wolle der Kaiser das Reich erblich machen, die Vorsehung zu tun, dass, wenn Philipp diie Kaiserkrone erhalte, der böhmische König Maximilian zum römischen Könige angenommen werde, 1551.