Conrad Schenk von Winterstetten, Ritter, entscheidet zwischen Abt Jörg von Lorch und dem Schenken Albrecht bzw. ihren Anwälten Anselm von Horkheim, Konventual zu Lorch, und Jörg von Vohenstein. 2 Urteile liegen Schenk Conrad als einem "gemeinen" vor. 1.) 1487, Dienstag vor Simonis und Jude. Jakob Weltzer Doktor und Hans von Talheim entscheiden zu Bachnang Dienstag nach unserer Frauen Tag nativitatis in diesen Streitsachen, dass Schenk Albrecht, kaiserl. und königl. Briefe beibrachte, nach welchen dem Schenken im ganzen Bezirk Selach Gericht und Obrigkeit zukommt, Lorch habe 1 Gut zu Selach, 1 zu Steinsberg und zu Gebenweiler. Das Gericht entscheidet für Albrecht. 2.) 1487 Mittwoch nach St. Barbara. Jörg Truchseß genannt von Heimerdingen, Commenthur zu Winnenden und Hanß Gayßberger zu Schorndorf sprechen, dass der Abt und sein Gotteshaus dem Schenken nichts schuldig sei, laut eines vorgehenden Gerichtshandels vor Hofmeister und Räten des Grafen Ulrich von Würtemberg vom Dienstag Quasimodogeniti 1478. Der Schenk von Winterstetten entscheidet sich für Lorch.