Ott der Granns verspricht Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg, die Veste und Pflege zu Stawffenekk (1) gegen die übliche Burghut ordnungsgemäß zu verwalten und dort persönlich seinen Wohnsitz zu nehmen. Im Kriegsfall hat er dem Erzbischof persönlich und finanziell [mit meinem leib und gu<e>t] Hilfe zu leisten. Erlittene Schäden kann er nicht in Rechnung stellen, es sei denn es handelt sich um Schäden, die er im Krieg selbst [in seinen offenn kriegn] erfährt, die er dann dem erzbischöflichen Rat zur Abrechnung vorlegen soll. Der Erzbischof kann die Veste und Pflege jederzeit zurückfordern. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Granns, Otto