Entscheid über eine Besitzstreitigkeit Philipp Leutwein, Amtmann zu Freudenberg, und Kunz Kun, Schultheiß, entscheiden den Streit der beiden Schwäger Ebelt Meurer und Hans, dem jungen Herden über ihre gemeinsame Behausung und Hofstatt dahin, daß Hans, der junge Herden "den Flecken uff dem Keller zum halben Teil und bis an die Stadtmauer und an den Pfarrhof" von seinem Schwager kaufen und bezahlen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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