Bischof Johann zu Würzburg überträgt auf Bitten der Witwe Elisabeth des Schenken Friedrich zu Limpurg und ihres Sohnes Conrad die Zinsen und Einkünfte der Klause Unterlimpurg auf die hiermit neugestiftete Pfründe der Kapelle zu Gaildorf mit Genehmigung des Pfarrers Heinrich zu Münster, die Schenken und ihre Erben haben das Patronatsrecht. Bestimmungen über die Abgrenzung der Gerechtsame gegenüber der Pfarrei zu Münster. Schließlich werden die zwei deutschen Stiftungsbriefe der Meßpfründe eingerückt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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