Suchergebnisse
  • 18 von 120

Bastian Hädlin, B. zu Reutlingen, wegen begangener Wildfrevel allein oder zusammen mit Hans Linck - vier Wochen zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung, alle Unkosten und eine Strafe von 35 fl zu bezahlen, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben, keine Büchse zu tragen und keine Hunde in die Wälder und an andere verdächtige Orte zu führen, sondern andere Wilderer anzuzeigen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...