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Kaiser Karl V. verpflichtet sich, die durch die Stadt Besigheim zur Bezahlung der Landschaft aufgenommene Schuld von 287 Gulden bis zu ihrer Ablösung zu verzinsen.
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Kaiser Karl V. verpflichtet sich, die durch die Stadt Besigheim zur Bezahlung der Landschaft aufgenommene Schuld von 287 Gulden bis zu ihrer Ablösung zu verzinsen.