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Marx Schreiber aus Walddorf, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung und erneuter Wilderei zu Tübingen gef., jedoch nach einiger Zeit auf Bitten seiner Freunde vor die Wahl gestellt, entweder nach dem Recht bestraft zu werden oder seine Atzung zu bezahlen, eine neue Verschreibung zu geben, sein Leben lang keine Schußwaffe mehr zu gebrauchen und 20 fl - die Hälfte sofort in bar, die andere Hälfte binnen Jahresfrist - als Strafgeld zu entrichten, hat sich für letzteres entschieden, schwört bei seiner Freilasseung wieder U. und gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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