Otto [IV.] der Jüngere von Ileburg bekundet, dass er dem Zisterzienserkloster Dobrilugk das Dorf Arenzhain ausgetauscht, den Wald bei diesem Dorf verkauft und sich verpflichtet habe, den Mönchen das Eigentumsrecht an diesen Gütern vom Landgrafen auszuwirken. Ferner wolle er seinen Vetter Bodo [III.] von Ileburg veranlassen, gleichfalls den Wald dem Landgrafen aufzulassen. Die Grenzen zwischen dem Wald und dem Besitz der Ritter von Sonnewalde sollen ordnungsgemäß festgelegt und die Rechte der Bauern von Arenzhain hergestellt werden. Otto von Ileburg verpflichtet sich mit einigen namentlich aufgeführten Untergebenen, diese Bestimmungen bis zum nächsten Michaelisfest zu erfüllen, sich aber mit den Genannten zum Einlager in der Stadt Herzberg einzufinden, wenn der Termin nicht eingehalten würde. "acta autem sunt hec in Ubgowe anno domini M CC LXXXXVIII in crastino sancti Jacobi apostoli"