Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Willsbach (Wilspach) im Amt Weinsberg von Hans Hünder (Hinder) zu Heilbronn 140 Gulden aufgenommen und ihm dafür eine Gülte wiederlöslich verkauft haben, und bewilligt die Verschreibung als Landesfürst (als der furst) unter Vorbehalt seiner Obrigkeit und Rechte.