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Hans Idelhauser, B. u. Weißgerber zu Ulm, der herzoglichen Strafe verfallen, weil er von Wildfrevlern Wildbret und Häute angenommen hatte und außer Landes gegangen war, jedoch auf sein Bitten mit der Auflage freigel., 20 lb h LW Strafe zu bezahlen, eine Bürgschaft von 30 fl zu leisten, sich allen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel im fürstlichen Forst anzuzeigen, schwört U. und verspricht eidlich, dies zu halten. - Bürge (Mit 30 fl): Bartholomäus Idelhauser, sein Bruder, B. zu Ehingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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