Die Abgesandten der Reichsstadt Schwäbisch Hall und der Grafen Georg Friedrich und Philipp von Hohenlohe zu Neuenstein, der Ganerben zu Untermünkheim, regeln Aufgaben, Kompetenzen, Rekrutierung und Bestallung (eingefügt: Text des Amteides) der dortigen Untergänger (erweiterte Endfassung von U 2855 mit den Amtssiegeln der abgeordneten Räte).