Albrecht Rauber von Schwabelweis bekundet, dass er mit Abt Alto und dem Konvent von St. Emmeram um den Weingarten in Schwabelweis, genannt der Obere Weingarten, übereingekommen sei, dass er diesen Weingarten zu Baurecht innehaben soll, wie er ihn zuvor innehatte. S1: Hermann Stör, Richter von Stadtamhof. S2: Leupold Gumbrecht, Bürger von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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