Dechant und Kapitel des St. Julianen-Stifts (sant Julian) zu Mosbach (Moßbach) bekunden, dass sie auf Bitten des Herrn Lutz Schott, Ritter und Herr zu Hornberg, und dessen Ehefrau Anna von Gauerstadt (Gauberstatt) sowie des Schultheißen, der Richter und der Gemeinde zu Neckarzimmern (Zymern) und Steinbach erlaubt haben, die Frühmesse in Neckarzimmern, Filial von Neckarelz (Elntz), mit jährlich 11 Gulden Gült vonseiten Lutz Schotts und 5 Gulden vonseiten der Gemeinde zu bessern, damit "eine iglicher priester da sitzen und alle pferrlich recht ußriechten und versorgen moge und solle" und die Untertanen (armen lude) daselbst nicht mehr gezwungen sind, "ir recht pfarre" in Neckarelz aufzusuchen, "sunder der priester obgenant als ir rechter pferrer und versorger sin solle". Das Drittel am kleinen Zehnt zu Neckarzimmern und Steinbach, das bisher der Pfarrei Neckarelz zugestanden hat, soll mit Zustimmung des derzeitigen Elzer Pfarrers Konrad Lindenlaup künftig unter der Bedingung der Pfarrei Neckarzimmern zufallen, dass dem Pfarrer zu Elz jährlich drei Gänse geliefert werden; ausgenommen bleibt der Zehnt "uff dem berge und jensiit der straßen", der von altersher dem Stift gehört und weiterhin gehören soll. Die Gültverschreibungen Lutz Schotts sowie der Gemeinde Zimmern und Steinbach werden beim Stift Mosbach als Lehenherren der neuen Pfarrei hinterlegt. Die Bestätigung der vorstehenden Verfügungen wird dem Bischof von Würzburg (Wirtzpurg) anheimgestellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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