Marienschloß, Kloster: Der kaiserliche Notar Johannes Menger beglaubigt, daß am Tag der Ausst. im Haus von Henne v. Stockheims Amtmann zu Windecken (Wonnecken) vor ihm und den gen. Zeugen Jakob Merz, Bevollmächtigter von Äbtissin und Konvent des Klosters Marienschloß (Mergensloß) bei Rockenberg, Henne v. Stockheim nach den Gerechtigkeiten des Klosters fragen ließ, wo doch seine Vorfahren die Stifter des Kl. waren. Dieser gab zu wissen, das Kloster habe einen Schaftrieb in den Gemarkungen von Rockenberg und Oppershofen und es habe laut Inhalt eines besiegelten, wörtlich inserierten Briefs vom römischen König Karl diesbezüglich eine besondere Gnade und Freiheit erlangt [s. 233/31, 1354 Juli 8]. Henne v. Stockheim sagte weiter, sein Sohn Henne v. Stockheim der Junge habe gesagt, man müsse das Kloster in seinem alten Herkommen, Freiheiten und Gerechtigkeiten, die sie von Päpsten und Königen erhielten, handhaben.