Bartholomäus Räm tritt in das Bürgerrecht der Stadt Ulm gegen 20 Gulden Steuer, sie nehmen gemeine Steuer oder nicht, mit der Verpflichtung, was er mehr als ein Haus, Gesäße und Garten in der Stadt erwerbe, noch besonders zu versteuern und bei Aufgabe des Bürgerrechts 100 Gulden Strafe zu bezahlen; er setzt zu Bürgen Hans Ehinger, Bürgermeister und Walter Ehinger den Jüngeren, Bürger zu Ulm.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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