Das kurpfälzische Hofgericht vergleicht Hans Ludwig Layer zu Talheim und Georg Brecht zu Heilbronn in eigener Sache sowie namens ihrer Geschwister als Kläger einerseits mit den Pellendörfer- und Scheublischen Erben bzw. deren Vormündern als Beklagten andererseits wegen der Aufteilung der Hinterlassenschaft Philipp Layers (angegebenes Datum: 10. Februar).