Hans Seyffer aus Fellbach, wegen schuldhafter Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde des strengen Rechts mit der Auflage enthoben, seinem Landesherrn 10 fl als "Abtrag" zu geben, sein Leben lang keine Zechen und Gesellschaften mehr zu besuchen, außer einem kurzen, abgebrochenen Brotmesser weder Wehr noch Waffen zu tragen, zu erwerben oder in seinem Hause aufzubewahren, vielmehr seine Wehr und Harnisch dem Vogt von Cannstatt abzuliefern, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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