Albrecht Rainberger, Bürger von Regensburg, bekundet, dass Erhard Angermair, vormals Diener des verstorbenen Grafen Wolfgang von Schaunberg, Sohn des verstorbenen Konrad Angermair, Bürgers von Regensburg, ihm 50 Pfund Pfennige geliehenes Geld und 22 Pfund Pfennige, die Albrecht auf dem Garten in Prebrunn verbaut hat, schuldig geworden ist. Den dem Kloster St. Emmeram zugehörigen Garten, der dem Angermair zu vier Leiben auf 14 Jahre verliehen war, hat Albrecht pfandweise vor 15 Jahren erworben. Nachdem sein Angebot an zwei verbliebene Leibgedingsinhaber, die Pfandschaft zurückzukaufen, abgelehnt worden war, versetzt er nun die Pfandschaft einschließlich des vom verstorbenen Abt Konrad von St. Emmeram dem Erhard Angermayr ausgestelllten Leibgedingsbrief sowie seine Schuld- und gewaltsbrief, die er von Angermayr innehatte, für 72 Pfund Pfennige an Abt Johannes und den Konvent von St. Emmeram als den Grundherrn des Gartens. S: Erhard Sneck, Propstrichter von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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