Nikolaus Bregel von Memmingen beurkundet Urteil des Konstanzer Offizials in Prozeß des Hartmann [von Burgau], Abt, und Konvent zu Weingarten gegen Lenz Büchelin von Fronhofen. Das Kloster hatte Büchelin verklagt, weil er die geschuldeten Abgaben von seinem Gut nicht entrichtet und Teile davon entfremdet hatte. 1492 hatten er und seine Ehefrau Apollonia Sörgin ein Gut in Fronhofen erhalten, von dem jährlich zu Martini je 10 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb 18 ß d Ravensburger Währung, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 100 Eier zu entrichten waren. Es waren Rückstände aufgelaufen unter anderem von 65 Scheffel 2 Strichen Vesen und 32 Scheffel Hafer, außerdem schuldete der Beklagte dem Kloster 26 Scheffel Vesen aus einem Darlehen. Das Kloster klagte deshalb auf Heimfall des Guts. Der Offizial verurteilt den Beklagten zur Begleichung der im einzelnen bezifferten Rückstände und erklärt das Gut für heimgefallen. Der Prokurator des Verurteilten appelliert an Papst Julius II. und verlangt die Aposteln.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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