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Hans Bössing d. J., gen. Rumelhanns, B. zu Stuttgart, unter den Verdacht der Wiedertäuferei zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich fortan rechtschaffen und gegenüber seinem Landesherrn und dessen Amtleuten gehorsam und untertänig zu verhalten, diewiedertäufer und ihre Zusammenkünfte zu meiden und von ihrer Lehre abzustehen, seine Kinder nach herkömmlicher Weise taufen zu lassen, fleißig Predigt und Abendmahl zu besuchen, bei den Zeremonien, wie sie im Lande aufgerichtet und verkündet worden sind, zu bleiben, und nichts dagegen zu lehren noch zu reden oder zu handeln, keinem fremden Prädikanten, Prediger, Wiedertäufer, Landstreicher oder dergleichen in seinem Hause Obdach zu gewähren, vielmehr solche Leute, wenn sie zu ihm kämen, festzuhalten und der Obrigkeit anzuzeigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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