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Wendel Burrer von Ensingen, wegen Gotteslästerung und liederlichen, verschwenderischen Lebenswandels gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch in Anbetracht seiner Familie und auf sein Versprechen künftigen Wohlverhaltens hin ohne Leibes- und Vermögensstrafe begnadigt und entlassen, gelobt eidlich, sich der Gotteslästerung zu enthalten, das Seine nicht mehr zu verschwenden, sich gehorsam und geziemend zu führen, der Ehrbarkeit anzuhängen, den Pöbel zu meiden und innerhalb von 14 Tagen zwei Frevel zu bezahlen oder sich wieder im Gefängnis zu stellen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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