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Das Stadtgericht Esslingen erteilt ein Urteil, wonach den Brüdern Konrad und Rüdiger Nallinger, Esslinger Bürgern, von etlichen Wiesen und Äckern in Echterdingen (Aechtertingen) die ihnen von dem Kloster Bebenhausen bestrittene Nutznießung eines 4. Teils des großen und kleinen Laienzehnten daselbst in Gärten, Holz, Feld, Wiesen und Äckern, wie ihn Friedrich von Echterdingen (Aechtertingen) genossen hatte - mit Ausnahme des Vieh-, Garten- und Immenzehnten sowie des Zehnten von anderen Dingen, wie sie in dem Mönchhof daselbst mit Zäunen, Dielen oder mit Mauern einschlossen sind - auf Grund urkundlichen Beweises für immer zugesichert und verbrieft wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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