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Veit Weber, seßhaft zu Bulach, wegen des an Simon Schütz aus Liebelsberg begangenen Totschlags zu Wildberg gef., peinlich angeklagt und dazu verurteilt, seinem Landesherrn 15 fl Abtrag zu bezahlen, alle Kosten zu tragen, offene Zechen und Wirtshäuser zu meiden und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu führen, gelobt eidlich, dieses Urteil in allen Punkten zu befolgen, schwört U. und verspricht zudem, württembergische Untertanen und Verwandte in Streitfällen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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