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Veit Bryß aus Stuttgart, seßhaft zu Botnang [Stadt Stuttgart], wegen Mißhandlung seiner Ehefrau und anderem zu Stuttgart gef. und schwerer peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte hin mit der Strafe der Landesverweisung belegt, schwört U. und gelobt unter Eid, unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne herzogliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukommen. V. Bryß hatte seiner Frau, als sie unlängst im Kindbett gelegen war, mutwillig den Zugang der Hebamme und anderer Frauen verwehrt und, als die Hebamme auf fremder Leute Bitte dennoch erschien und hernach ihre Belohnung forderte, diese mit Scheltworten beleidigt. Er hatte sich ferner geweigert, einen Paten zu bestellen, den Pfarrer gezwungen, die Kindstaufe ohne Paten vorzunehmen und ihn danach mit bloßem Degen zu schlagen gedroht, hätten nicht Mittelspersonen dies verhütet. Schließlich war er weggelaufen und hatte seine Frau im Kindbett ohne Hilfe und Pflege liegen lassen und sie nach seiner Rückkehr mit frevelhaften Worten und Werken gezwungen, "vor cristenlicher uffgesetzter Zeit" das Bett zu verlassen und aus der Wohnung wegzugehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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