Propst Hermann II. und der Konvent erhalten den ihnen von Eberhard Rüchelin von Arbon übertragenen Hof in Kemmerlang von dessen Lehensherrn Werner Gnifting von Raderach gegen 5 Mark Silber, die er ihnen schuldete, als freies Eigentum.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...