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Samtverwaltung, Bd. 10
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Kleve-Märkische Regierung, Landessachen >> 11. Ämter, Gerichte und Herrschaften >> 11.18. Stadt Lippstadt >> 11.18.3. Verwaltung und Rechtssprechung
1591-1599
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: - Abgrenzung der Kompetenzen des Propstes und Archidiakons Cordt Lürwaldt zu denen der weltlichen Richter zu Lippstadt, 1591f. - Herausgabe von Archivalien durch die Witwe des Verwalters der Güter des Augustinereremitenklosters zu Lippstadt, Berthold [Burnehmius] aus Horn, 1592 - Abgrenzung der Kompetenzen der landesherrlichen und städtischen Richter zu Lippstadt, 1592 - Herzog von Kleve und Grafen zur Lippe ./. Stadt Lippstadt: Sendgericht, Erhebung von Brüchten an gefreiten Tagen, Einzug von Heergewedde und Gerade, Bauerngericht, Veranschlagung des Morgenkorns, Recht auf peinliche Befragung und Verwaltung der Klostergüter (mit "Deduktio der Lippischen Gebrechen"; Instruktion zur Verhandlungsführung durch den Amtmann zu Lippstadt, Bernhard van Heiden zum Bruch, den Amtmann zu Unna, Dietrich van der Recke, und den Märkischen Anwalt, Dietrich Hillebrinck; Rezeß von 1599), 1593ff. - Anspruch des Hermann Nicephorus Siegbrecht, gewesener Rektor zu Bielefeld und Minden, auf den Bezug eines von seinem Vorfahr Wienand Siegbrecht zu Lippstadt eingerichteten Stipendiums, 1595
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.