Werden.-Hermann zum Kalkofen vorm Baum macht bekannt, dass Abt Cölestin laut wörtlich inserierter Urkunde, ihn, den seinen zweiten Sohn Wilhelms mit dem Gut Kalkofen vorm Baum, Honschaft Klein-Umstand, belehnt hat, vorbehaltlich der Rente aus diesem Gut, die Bürgermeister Greff zu Lehen trägt. Er hat gehuldigt im Beisein von Johann Franz Contzen, Sekretär des Abts und Johann Duden, Schöffe des Landgerichts Werden. - Or., Unterschrift