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Heinrich [II.], Herr von Eberstein, verzichtet mit Zustimmung seiner Brüder Ottmann [III. (Otman)], Berthold [V.] und Wilhelm [I.] auf seine Ansprüche und Rechte an die Güter, Leute und Gerechtsame zu Reusten (Rusten) und in dessen Bann, welche der Ritter Burkhard von Ehingen und sein Bruder Reinhard mit Zustimmung ihrer Gattinnen um 120 Pfund Heller an das Kloster Bebenhausen verkauft hatten, zu Gunsten dieses Klosters und überlässt demselben diese Güter, ebersteinische Lehen, zu freiem Eigentum, nachdem ihm die von Ehingen einen Weingarten zu Entringen an der Kinselinshalde widerlegt und zu rechtem Mannlehen wieder von ihm empfangen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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