Hans Mayer, seßhaft zu Gültlingen, wegen Gotteslästerung acht Tage im Turm zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau, seines Vaters und seiner Freunde von Junker Balthasar von Gültlingen, Landhofmeister des Herzogtums und Obervogt zu Wildberg, und Matthäus Heller, Keller daselbst,mit der Auflage wieder freigel., nicht mehr zu fluchen, andernfalls die rechtliche, peinliche Strafe für das alte und neue Vergehen zu erleiden, schwört U. und gelobt, jedermann im Fall von Streitigkeiten und Ansprüchen bei seinen Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.