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Streitsache zwischen dem Land Wursten und den
Schrötering'schen Erben in Hamburg wegen Exekution einer
Schuldforderung
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Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 13 Landesschulden des Erzstifts Bremen, auch Gläubiger des Verdener Domkapitels
1688-1689
Enthält: Gesuche der Interessenten des Wurster Neulandes in den Kirchspielen Misselwarden, Padingbüttel und Dorum an die Regierung vom 15. August und 23. Oktober 1688 um eine Anlage im ganzen Land Wursten zur Zahlung der geforderten Gelder (mit Anlagen: Exekutionsmandat an die Interessenten vom 21. Oktober 1688, Auszug aus dem Schrötering'schen Kommissionsprotokoll aus Dorum vom 19. Juli 1688); Memorial des Obervogtes Dr. Johann Georg Wolff vom 9. September 1689 wegen Aufhebung der verderblichen Exekution; Interzessionales der gesamten Einwohner des Landes Wursten vom 10. September 1689 (mit Anlage: Tribunalsbescheid vom 5. März 1689 wegen Suspension der Immission)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.