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Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, beauftragt Hans Mayer, Urteilssprecher des Rottweiler Hofgerichts, den Grafen Ulrich von Württemberg in nützliche Gewähr auf die Güter des geächteten Grafen Ulrich zu Helfenstein zu setzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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