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Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, beauftragt Hans Mayer, Urteilssprecher des Rottweiler Hofgerichts, den Grafen Ulrich von Württemberg in nützliche Gewähr auf die Güter des geächteten Grafen Ulrich zu Helfenstein zu setzen.
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Graf Johann von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, beauftragt Hans Mayer, Urteilssprecher des Rottweiler Hofgerichts, den Grafen Ulrich von Württemberg in nützliche Gewähr auf die Güter des geächteten Grafen Ulrich zu Helfenstein zu setzen.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 U 163}
B 95 Bü 44
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 7. Beziehungen zu Württemberg >> Vidimus in Form eines Notariatsinstruments über fünf Urkunden des Hofgerichts Rottweil im Streit zwischen Graf Ulrich von Württemberg und Graf Ulrich dem Jungen zu Helfenstein von 1458
1458 Februar 7
Urkunden
Siegler: Hofgericht zu Rottweil
Überlieferungsart: Insert
Vidimus in Form eines Notariatsinstruments über fünf Urkunden des Hofgerichts Rottweil im Streit zwischen Graf Ulrich von Württemberg und Graf Ulrich dem Jungen zu Helfenstein von 1458