Vollmacht für den Vogt zu Gemersheim, mit Herzog Alexander [von Pfalz-Zweibrücken] für den halben Teil [Kurfürst Philipps von der Pfalz], was einem Viertel an der ganzen Gemeinschaft Guttenberg entspricht, eine Verpfändung einzugehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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