Jörg Weber zu Oberhausen, wegen Wildfrevels in der herrschaftlichen Forstobrigkeit und den Wildbännen zu Urach gef., jedoch auf seine Bitte hin mit der Auflage freigel., seine Atzung und Gefängniskosten sowie 20 lb h Strafe zu bezahlen und künftig in Holz und Feld keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, vielmehr im fürstlichen Forst angetroffene Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, und schwört U. - Bürgen (mit 50 fl): 1) Hans Volkmann aus Ohnastetten 2) Kaspar Zeng aus Unterhausen.