Großherzog Ludewig von Hessen, Herzog in Westfalen etc., bekundet, dass er nach dem am 5. März 1813 erfolgten Tod Freiherr Ernst von Gemmingens, an Ludwig Eberhard von Gemmingen zu Presteneck als Vormund der beiden von Ernst hinterlassenen Söhne Ernst und Ludwig ein näher bezeichnetes Haus zu Wolfskehlen zu Lehen verliehen hat. Den Lehnseid hat als Bevollmächtigter der hessische Hofrat und Hofgerichts-Advokat Wilhelm Ludwig Hoffmann geleistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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