Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau bekunden, dass sie im Einverständnis mit der Gemeine 8 Rheinische Goldgulden Zins oder 22 silberne meißnische Groschen für jeden Gulden Frau Agnes, Witwe Andreas Bergmanns, Bürgers zu St. Annaberg, und ihren Kindern und Erben für 160 gute vollgewichtige rheinische Goldgulden, die sie durch den Vormund der Witwe, den Bürger "Hans Widman" in St. Annaberg, empfangen, verkauft haben unter Vorbehalt der Ablösung. "gegeben . zcu Lugkow uff dinstag nach Georgy im funfzcehenhundirsten und vierunddreissigsten jaren."